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Schmerzen sind etwas unerträgliches!

Aus Hoffnung wurde Leid.

Es war ein schöner Tag, dieser Freitag der 10. Januar 1997.

Durch die Implantation einer Schmerzpumpe sollte ich endlich von meinen Schmerzen die durch Bandscheibenvorfälle kamen, behoben werden. Vorherige Fragen an den Arzt, wie es denn mit dem auffüllen der Schmerzpumpe geht wenn ich im Urlaub (den wir bislang jedes Jahr ca. 4 Wochen in Kroatien verbrachten), sei ,"ihr Mann ist doch bei der Feuerwehr, der kann das dann selbst machen", erwies sich im nachhinein als falsch. Als ich später telefonisch bei dem Vertreiber der Schmerzpumpe nachfragte, meinte dieser nur, das kann ihr Mann schon machen, er steht dann nur mit einem Fuß im Gefängnis. In der Schmerzpumpe ist Morphium und dies läuft unter dem Betäubungsmittelgesetz. Nur ausgebildete Ärzte dürfen die Schmerzpumpe auffüllen.

Die OP war auf spät nachmittags angesetzt. Etwas nervös war ich schon als ich mit meinem Mann zu der ambulanten Praxis eines Neurochirurgen, die sich in einer bayrischen Kreisstadt befindet, fuhr. Ich selbst bin in dem angrenzenden Baden-Württemberg wohnhaft, doch es war nur eine halbe Stunde zu fahren. Voll Vertrauen in den Arzt, der eigentlich noch relativ jung war und einem auch die Angst nahm begab ich mich in seine Hände. Zwar sagte mir eine innere Stimme "überleg es dir", doch ich hörte nicht darauf. Angst hatte ich eigentlich nur vor der Narkose, weil man darauf keinen Einfluß nehmen kann. Den Heilungsprozeß kann man ja positiv beeinflussen wenn man nur will das wußte ich von anderen Operationen die ich schon hinter mir hatte.

Doch es sollte alles ganz anders kommen.

Meine erste Erinnerung danach war, ein erstes kurzes aufwachen im Krankenwagen. Beide Beine brannten als würde ich in kochendem Wasser stehen. Dann verlor ich wieder das Bewusstsein. Im heimatlichen Krankenhaus kam ich dann wieder zu mir. Ich lag regungslos im Bett. Was war denn nur geschehen. Ich spürte immer noch den fast unerträglichen Schmerz in den Beinen, doch bewegen konnte ich sie nicht mehr. Ich konnte ab der Brust abwärts nichts mehr spüren. Zwar hatte ich immer den Drang zum Wasser lassen, aber ich wußte nicht ob es tatsächlich so war, dazu kamen Probleme mit dem Stuhlgang. Diagnose schon am Anfang: Inkomplette Querschnittslähmung. Am nächsten Tag kam dann der operierende Arzt in das Krankenhaus um nach mir zu sehen. Sichtlich bestürzt kam er an mein Bett. Noch heute klingen mir seine Worte in den Ohren "Gerade bei ihnen ist mir so etwas passiert, wo sie mir doch so viele Patienten geschickt haben, aber haben sie keine Angst, das ist nur eine Nervenirritation die sich in ein paar Tagen wieder legt, dann können sie wieder über den größten Graben springen".

Doch ich kann bis heute nur davon träumen dies zu tun. Am 5.2.97 kam ich in eine Rehaklinik in der nähe von Schaffhausen. Das ganze Personal kann ich nur lobend erwähnen. Ein schlimmer Tag war, als mir die Therapeutin sagte, ich sollte mir einen eigenen Rollstuhl besorgen, daß ich mobil wäre wenn ich entlassen werde. (In der Rehaklinik war das selbstverständlich sich damit zu bewegen).

Ich und einen Rollstuhl, das brauche ich doch nicht, war meine Antwort. Wenn Sie nur in der Wohnung sitzen wollen und nicht mehr am Leben teilhaben möchten, lassen sie es, sagte sie zu mir. Ich brauchte Tage dies meinem Mann zu sagen. Jetzt war mein Ziel: Ostern möchte ich zu Hause bei meiner Familie sein. Das habe ich auch geschafft. Ich setzte mich mit dem netten Arzt wieder in Verbindung, der auch extra in die Reha-Klinik kam um die Schmerzpumpe aufzufüllen. Er kam auch zu mir nach Hause und wir sprachen darüber, er sollte doch den Vorgang seiner Haftpflichtversicherung melden. Das würde er selbstverständlich machen. Er hat dies auch getan. Die Formulierung läuft darauf, daß ich vermute, daß bei der OP etwas passiert sein könnte.

Die Haftpflichtversicherung des Arztes muß ihm mittlerweile einen Maulkorb verpasst haben. Denn auf einmal will er anscheinend nichts mehr davon wissen, daß bei der OP. etwas passiert ist. Auch der OP-Bericht lässt nicht darauf deuten. Keine besondere Vorkommnisse ist hier zu lesen. Weder, daß ich fast nicht mehr aus der Narkose aufgewacht bin, noch daß ich in ein Krankenhaus überstellt wurde. In einem Schreiben der Versicherung an die zuständige Krankenkasse heißt es wortwörtlich:

Schließlich ist auch eine psychogene Genese als mögliche Ursache des Querschnittssyndroms nicht ausgeschlossen.

Mittlerweile, nach über 4 Jahren kann ich wieder ein paar Schritte auf ebenem Boden ohne Krücken gehen, kurze Wege an Krücken und für den Rest benötige ich immer noch den Rollstuhl. Dies ist nur meinem eisernen Willen und der Hilfe meiner Krankentherapeuten zu verdanken. Das brennen in beiden Beinen ist immer noch 24 Stunden täglich zu spüren.

Worte meiner damals 3 jährigen Enkelin gehen mir nicht mehr aus dem Kopf : Oma warum hat der Doktor dir das angetan, jetzt können wir nicht mehr zusammen auf dem Boden spielen und spazierengehen, du hast es mir doch versprochen wenn du aus dem Krankenhaus kommst.

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Oft denke ich an die einfachen Dinge im Leben eines gesunden Menschen.

Einfach einen Einkaufsbummel zu machen, Fahrrad zu fahren, spazieren zu gehen oder allein zum schwimmen zu gehen. All dies ist seit diesem Eingriff nicht mehr möglich. Das jetzige Leben besteht aus Einschränkungen tagtäglich.

Wo sind die Freunde von damals. Es ist schwierig für den gesunden Menschen mit Behinderten umzugehen. Doch ich für meine Person bin immer noch der gleiche Mensch wie vor dem Eingriff zwar nicht körperlich sondern geistig.

Nur die Liebe und Unterstützung meiner ganzen Familie gibt mir täglich neuen Mut gegen Unrecht anzukämpfen und das schöne im Leben zu sehen. Dafür bin ich jeden Tag dankbar. Doch sie wollen keine Dankbarkeit, sondern nur daß ich weiter für mich kämpfe.

Darum soll unser aller Ziel sein:

Betroffene tauscht Euch aus und schließt Euch zusammen, denn nur wenn wir zusammen kämpfen können wir eine Änderung erreichen.

Sollte einem Arzt ein Fehler unterlaufen wäre der Wunsch aller Betroffenen gemeinsam einen Weg zu finden um das Leben mit einer Behinderung lebenswert zu erhalten. Kein Geschädigter will durch seine Situation reich werden. Aber das Leben sollte lebenswert bleiben durch die Zahlung von Schmerzensgeld und materiellen und inmateriellen Schäden innerhalb kürzester Zeit.

Dies soll keine Anklage gegen Ärzte sein. Es sollte den Versicherungen per Gesetz vorgeschrieben werden, daß Ärzte Ihre Fehler eingestehen dürfen und nicht dadurch eventuell ihren Versicherungsschutz verlieren.

Aufruf:

Unter dem Motto: Betroffene verbindet Euch, möchten wir möglichst viele Internet-Seiten bezüglich Behandlungsfehler per Link miteinander verbinden!

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Links der Betroffenen auf einen Blick

Weitere Links werden folgen sobald es den Opfern aufgrund ihrer schweren
seelischen und körperlichen Verletzungen möglich ist!

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10 Punkte Programm:

1. Kein Verschleppen, Taktieren und Mürbe machen über viele Jahre hinaus. Dieses, zum Teil schon unmenschliche Verhalten, muss zu Gunsten der Geschädigten unterbunden werden!
Das oft angebrachte Argument, der Arzt dürfe sich nicht äußern, weil sonst die Berufshaftpflichtversicherung nicht zahlt ist genau so mager wie falsch. Die Haftpflichtversicherungen versuchen die Geschädigten psychisch und finanziell so einzuschüchtern und zu zermürben, dass sie entweder von alleine aufgeben oder viel zu niedrige Vergleiche akzeptieren.

2. Gesetzliche Meldepflicht - Schaffung einer zentralen Meldestelle!
Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden wie und wo gepfuscht wird. Das bedeutet: Führung und Zugänglichmachung entsprechender Statistiken. z.B.: Wie viele Fälle pro 1.000 OPs werden bei der Schlichtungsstelle angezeigt?

3. Beweislastumkehr - Arzt muss seine Unschuld beweisen und nicht Patient die Schuld des Arztes!
Da der Arzt näher am Geschehen ist und über alle Informationen verfügt, muss er auch im Falle des Misserfolgs der Behandlung beweisen, dass der Schaden nicht auf seine Behandlung zurückzuführen ist. Der Arzt muss, auch ohne Nachfrage des Patienten, von sich aus einen ärztlichen Behandlungsfehler offenbaren! Es ist Sache des Arztes durch menschliche Größe und Ehrlichkeit zu den Fehlern zu stehen. Die Realität ist, dass abgewiegelt und vertuscht wird!

4. Schnellere Abwicklung der Verfahren bezüglich Behandlungsfehler und oder der Schlichtungskommissionen!

5. Bedeutend höhere und der Schädigung angemessene Schmerzensgelder!

6. Verbesserte Kontrolle der Ärzte durch ein unabhängiges Institut für Patientensicherheit!
z.B.: Wie häufig nimmt der Arzt an Fortbildungsmaßnahmen teil, aktualisiert so sein medizinisches Wissen?!

7. Verstärktes Eintreten der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern und größeres Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler!
Stärkung und finanzielle Förderung der von Betroffenen für Betroffene gegründeten und geführten Selbsthilfevereinen! Stimmberechtigte Beteiligung der Selbsthilfevereine an Gesundheitskonferenzen auf Landes- und Bundesebene.

8. Info-Broschüren ausliegend bei Ärzten, Krankenhäuser und Krankenkassen!
Im Falle eines vermeidbaren Behandlungsfehlers: An wen wende ich mich? Wer hilft? z.B.: Kontakttelefonnummern und Adressen von Selbsthilfegruppen

9. Sofortige psychologische Betreuung und Unterstützung der Betroffenen und deren Angehörigen!

10. Abschreckung durch konsequentere berufsrechtliche Verfolgung und Strafverfolgung - Gegebenenfalls Berufsverbot!

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